Schulvereinbarungen


Hausordnung

 

I. Zusammenleben in der Gemeinschaft


  1. Verhalte dich deinen Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest.
    Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Achtung der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft (MitschülerInnen, LehrerInnen, Eltern, Schulpersonal) sollen für dich zur Selbstverständlichkeit gehören.

  2. Unser gemeinsames Ziel ist es, jedem Schüler einen schulischen Abschluss zu ermöglichen. Vermeide deshalb jede Unterrichtsstörung. Du gefährdest nicht nur deinen Lernerfolg, sondern auch den deiner KlassenkameradInnen.

 

 

II. Unterricht und Pausenregelung


  1. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist deine Pflicht. Bedenke dabei, dass du vor dem Stundenklingeln Zeit brauchst, um dich auf den Unterricht vorzubereiten.

  2. Wenn du erkrankst, dann sorge dafür, dass die Schule sofort benachrichtigt wird. Außerdem muss spätestens am dritten Unterrichtstag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

  3. Die Pausen dienen deiner Erholung, dem Raumwechsel und der Vorbereitung auf den Unterricht. Der Raumwechsel erfolgt erst nach dem Vorklingeln.

  4. In den Freistunden und in der Mittagspause sind die von der Schule zur Verfügung gestellten Aufenthaltsbereiche zu nutzen. Ein Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und der Freistunden ist nicht gestattet.

  5. Für die Jahrgangsstufen 5-8 ist bei geeigneten Wetterbedingungen Hofpause Pflicht. Schüler der Klassen 9 und 10 dürfen bei Einhaltung unserer Hausordnung im Schulgebäude bleiben.

 

 

III. Schule als Lebens- und Wohnumfeld


  1. Für alle Einrichtungen der Schule, die du nutzt, -Räume, Möbel Geräte und Bücher- bist du mitverantwortlich, denn ihre Anschaffungen, Erhalt und Pflege kosten sehr viel Geld. Vermeide deshalb Verunreinigungen. Abfälle gehören in Papierkörbe und Abfallbehälter.
     
  2. Für angerichtete Schäden -ob mutwillig oder fahrlässig- haftest du oder deine Erziehungsberechtigten. Achte auch das persönliche Eigentum deiner MitschülerInnen.

  3. Die Handynutzung während des Unterrichts, bei Schulveranstaltungen und auf dem Weg von und zum Sport ist untersagt. Das Handy ist ausgeschaltet und nicht sichtbar zu verwahren.
    Ab dem 8. Schuljahr darf das Handy in der großen und in der 11.00 Uhr-Pause ausschließlich in den Unterrichtsräumen und von allen Schülerinnen und Schülern in der Mittagspause auf dem Hof genutzt werden. Bei Nichtbeachtung wird die Handynutzung grundsätzlich untersagt und im Wiederholungsfall die tägliche Abgabe des Handys verpflichtend. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich verboten! Im Übrigen gilt § 51 Absatz 6 des Thüringer Schulgesetzes.

  4. Bewahre notwendig mitzubringende Wertgegenstände und Geld bei dir selbst auf, um dich vor Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu schützen. Lass alles andere zu Hause.

  5. Auf dem Schulgelände gilt für alle ein grundsätzliches Nikotin-, Alkohol- und Drogenverbot.

  6. Das Mitbringen von persönlichkeitsentwürdigenden Schriften, Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.

  7. Fahrräder dürfen nur auf den angewiesenen Stellplätzen abgestellt werden. Grundsätzlich übernimmt die Schule für Schäden und Verlust keine Haftung.

 

 

IV. Meinungsfreiheit


  1. Jede/r hat das Recht, ihre/seine Meinung in entsprechender Form zu äußern.
    Konflikte gehören zu jeder Gemeinschaft, lerne damit angemessen umzugehen. Du hast das Recht, dich zu beschweren, wenn du dich in deinem Recht verletzt fühlst. Denke daran, dass dies aber nicht im Unterricht sein kann.

  2. Deine Freiheit endet da, wo das Recht deines Mitmenschen anfängt.
    Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen – erst recht körperliche Gewalt – dulden wir nicht in unserer Schule.

 

 

Hinweis:

 

               Die für Schulen geltenden gesetzlichen Grundlagen des Landes Thüringen sind einzuhalten.

               Informationsrecht und –pflicht darüber besteht für jede/n Schulangehörige/n.

               Der Gültigkeitsbereich unserer Hausordnung erstreckt sich auf Schulwege, Sportstätten und alle anderen Lernorte.

 

               Die seit dem 14.10.1993 bestehende Hausordnung wurde am 28.11.2016 überarbeitet und bestätigt.

 

               im Original unterzeichnet


               Schulelternsprecher     Schülersprecher     Schulleiter

Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler gemäß Thüringer Schulordnung

I. Deine Rechte sind u.a.:

  1. Recht auf Bildung und Erziehung
  2. Recht auf Schülermitwirkung (Schüleraufsicht, Schulkonferenz, Streitschlichter, usw.)
  3. Informationsrecht (z.B. über Zensuren, Bewertungsmaßstäbe)
  4. Anhörungsrecht (z.B. vor dem Aussprechen von Schulstrafen)
  5. Beratungsrecht (z.B. Berufsberatung)
  6. Beschwerderecht

 

II. Deine Pflichten sind u.a.:

  1. pünktlicher und regelmäßiger Schulbesuch
  2. sorgsamer Umgang mit Lern- und Arbeitsmitteln sowie der Schuleinrichtung
  3. Einhaltung unserer Hausordnung
  4. vollständige Arbeitsmittel und –materialien in jedem Unterrichtsfach mitzubringen
  5. Weisungen aller Lehrkräfte zu befolgen
  6. Hausaufgaben pünktlich zu erledigen
  7. sich so am Unterricht zu beteiligen, dass andere Schülerinnen und Schüler nicht gestört werden

 

Es ist zu beachten, dass das Recht des Einzelnen vor dem Recht der Mehrheit zurücksteht.