Hygiene- und Stufenkonzept der Staatlichen Regelschule

„Gotthold Ephraim Lessing“ in Greiz

 


unter Berücksichtigung des Schreibens vom TMBJS vom 12.08.2020 „Kinderbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen“ für Kita- und Schule im SJ 2020/21.

Dieses gilt mit Beginn des SJ 2020/2021.

 

Stufe 1 (GRÜN): Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz


Für die gesamte Schülerschaft unserer Schule wird das volle Unterrichtsangebot vorgehalten. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen verpflichtend am Unterricht teil. Es gelten nachfolgend aufgeführte vorbeugende Infektionsschutzmaßnahmen, diese sollen den Regelbetrieb nicht beeinträchtigen.


  • Betretungsverbot für Rückkehrer aus Risikogebieten (lt. RKI)
  • Die Schülerschaft hält sich an die vorhandenen Abstandsmarkierungen und benutzt die Nottreppenhäuser entsprechend der eingängigen Belehrung.
  • Beim Betreten des Schulhauses, bei Raumwechsel und sonstigem Bewegen außerhalb des Unterrichtsraumes ist eine Mund-Nase-Bedeckung zwingend zu tragen.
  • konsequentes Lüften während der Pausen
  • Händewaschen nach Betreten des Schulgebäudes, vor allem vor Beginn der Unterrichtsstunde, dazu wird die Einlasszeit entsprechend angepasst.
  • regelmäßiges, gründliches Reinigen der Unterrichtsräume, Toiletten, Handläufe der Treppenhäuser
  • Kontaktmanagement mit Dokumentation der Anwesenheit aller die Schule betretenden schulinternen und fremden Personen (Klassenbuch, bzw. Meldepflicht bei schulfremden Personen im Sekretariat)
  • Im Musikunterricht ist beim Singen und bei einem eventuellen Einsatz von Instrumenten mit Aerosol-Emissionen ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
  • regelmäßiges Lüften, Stoßlüften, alle 45 Minuten in den gesamten Pausen, durch Öffnen der Fenster und während des Unterrichts ca. 3-5 Minuten

 

 

Stufe 2 (GELB): eingeschränkter (Präsenz-)Betrieb mit erhöhtem Infektionsschutz


    Für den Präsenzbetrieb an unserer Schule gelten grundsätzlich alle in Stufe 1 (GRÜN) beschriebenen Vorgaben, insbesondere die der Hygiene. Folgende Einschränkungen erfolgen an unserer Schule:


    • Aufhebung der Präsenzpflicht für Personen mit nachweisbaren Risikomerkmalen, dabei ist eine freiwillige Präsenz möglich.
    • Präsenzbetrieb nach dem Prinzip der A/B- Woche, mit einem Mindestumfang von 4 Unterrichtsstunden pro Lerngruppe täglich.
    • Versetzte Unterrichts-bzw. Pausenzeiten sind an unserer Schule bedingt durch Lehrermangel nur bedingt umsetzbar.
    • Durchsetzung des festen Klassenraumprinzips mit an einer der Raumgröße angepassten Anzahl von Schülern (Gruppengröße) unter Einhaltung des Abstandsgebotes
    • nach Festlegung der Schulleitung erfolgt eine Ausweitung der Tragepflicht einer Mund- Nase- Bedeckung
    • Im Rahmen des Musikunterrichts ist beim Singen und bei einem eventuellen Einsatz von Instrumenten mir Aerosol- Emissionen ein Mindestabstand von 3,00 m eizuhalten
    • kontaktlose schulische und schulsportliche Wettbewerbe sowie gleichfalls kontaktloser Sportunterricht in Absprache mit dem Schulträger
    • Organisation des häuslichen Lernens und verbindliche Kommunikation zwischen Schülern/Sorgeberechtigten und Lehrkräften
    • Aussetzung der AG-Tätigkeit nach Anweisung der Schulleitung
    • regelmäßiges Lüften, Stoßlüften, alle 45 Minuten in den gesamten Pausen, durch Öffnen der Fenster und während des Unterrichts ca. 3-5 Minuten



    Stufe 3 (ROT): Schließung


    1. Gelten alle Schülerinnen und Schüler und alle an der Lessing-Regelschule Greiz Beschäftigten als Kontaktpersonen mit einer nachweislich positiv an COVID-19 infizierten anderen Person, kommt es zu einer befristeten Schulschließung. Dabei besteht kein Anspruch auf Notbetreuung.


                                                                                                                                   oder


           2. Entwickelt sich ein lokales Infektionsgeschehen, dass als gefährlich eingestuft wird, kann das Gesundheitsamt die Schließung der Schule                     anordnen. Ob und in welchem Umfang eine Notbetreuung stattfindet, legen der Schulträger, das Schulamt und das Gesundheitsamt 

           einvernehmlich fest.


    Dabei werden nachfolgend aufgeführte Maßnahmen an unserer Schule ergriffen:


    • Organisation des häuslichen Lernens mit regelmäßiger und verlässlicher Kommunikation zwischen Schülern/Sorgeberechtigten und Lehrkräften
    • Alle Lehrkräfte unserer Schule befinden sich im Dienst, dabei legt die Schulleitung fest, welche Arbeitsaufgaben entsprechend der Unterrichtsverpflichtung anfallen.
    • Es erfolgt, je nach Ausstattungsgrad und Möglichkeit, der Einsatz von digitalen Lehr- und Lernformen. Dies erfolgt immer in Absprache mit den Sorgeberechtigten.
    • Notbetreuung erfolgt in festen, kleinen Gruppen unter Beachtung der unter Stufe1 und Stufe 2 beschriebenen Hygienemaßnahmen

     

     

    Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/

     

     

     

    Neubert

    Schulleiter